Wärmenetze versorgen mehrere Gebäude oder ganze Gemeinden mit vor Ort vorhandener Wärme. Bei einem Wärmenetz wird die Wärme zentral (z. B. durch ein Kraftwerk vor Ort oder ein Unternehmen, das Abwärme einspeist) bereitgestellt und den Verbraucher:innen über Rohrleitungen zur Verfügung gestellt. Die im Gebäude bezogene Wärme speist sich in dem Fall häufig aus zentralen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Vorteile:

  • platzsparend durch kompakte Übergabestation

  • keine Kosten für Brennstofflager oder Schornsteinfeger

  • Wärmeerzeugung im zentralen Heizkraftwerk

Wissen kompakt

  • Neue Wärmenetze
    Neue Wärmenetze müssen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an Wärmenetze erfüllen.
    Ein Wärmenetz gilt als neu, wenn die Wärmebereitstellung…
    a) nicht oder
    b) im Jahresmittel zu weniger als 20 % aus einem vorgelagerten Netz erfolgt, egal, ob es eine direkte oder indirekte hydraulische Anbindung gibt.

    Bestehende Wärmenetze
    Gebäudeeigentümer:innen müssen beim Einbau einer Übergabestation in einem vor dem 01.01.2023 errichteten Wärmenetz, die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an bestehende Wärmenetze erfüllen.
    Der Netzbetreiber muss dies schriftlich bei Einbau bestätigen.

  • Gebäudeeigentümer:innen müssen die Anforderungen nicht einhalten, wenn:


    • ein verbindlicher kommunaler Wärmeplan inkl. Transformationsplan und
    Investitionsplan mit 2‐ bis 3‐jährigen Meilensteinen vorliegt;
    • der Wärmeanschluss im Rahmen des Zeitplans des Kommunalen Wärmeplans, in spätestens 10 Jahren nach Vertragsabschluss erfolgt und dies vom Wärmenetzbetreiber schriftlich bestätigt wird.

    Falls der Wärmeanschluss nicht oder nicht rechtzeitig fertig ist oder das Wärmenetz nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt:


    • ein Jahr nach behördlicher Feststellung bzw. 3 Jahre nach Verzug müssen die Gebäudeeigentümer:innen den 65 %‐Anteil einhalten
    • der Netzbetreiber haftet gegenüber den Gebäudeeigentümer:innen
    für die entstehenden Mehrkosten.

Beispielprojekte