Unter dem Begriff „Biomasseheizung“ stehen verschiedene Technologien und Rohstoffe, die sich voneinander bezüglich des Aufbaus und der Kosten unterscheiden. Pelletheizungen gehören zu den am meisten verbreiteten Biomasseheizungen. Ebenso wie eine Gasheizung erzeugt ein Brennwertkessel mit der Verbrennung von bspw. Holzpellets Wärme, die das Heizungs- und das Warmwasser erwärmt. Oft lassen sich beim Umrüsten die alten Heizungsrohre und Heizkörper nutzen.

Darüber hinaus gibt es Hackschnitzelheizungen, Scheitholzheizungen, Holzvergaser, Kaminöfen, Kachelöfen, Blockheizkraftwerke mit Holz/ Holzgas oder Wasserstoffbeimischung, sowie Heizungen mit pflanzlicher Biomasse.

Vorteile:

  • Umweltschonende und CO-neutrale Wärmeerzeugung

  • Kreislaufwirtschaft durch den Einsatz von Abfall- & Reststoffen

  • Effiziente Nutzung, sobald Wärme & Strom kombiniert erzeugt werden

Wissen kompakt

  • Für den Einsatz einer Heizungsanlage, die mittels flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen Wärme erzeugt, ist sicherzustellen, dass diese mindestens zu 65 % aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff erzeugt wird. Dabei sind auch daraus hergestellter Derivate (wie z.B. Biomethan) zu berücksichtigen.

    Abweichende Vorgaben zum Nachweis sind möglich. Hier gilt es im Einzelfall zu prüfen, welche Heizungstechnik miteinander kombiniert wird.

    Darüber hinaus ist der Einsatz einer Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse ebenfalls zulässig.

  • Bis zum Anschluss an ein Wasserstoffnetz, kann eine erdgasbetriebene Heizungsanlage zur Wärmeerzeugung weiterhin neu eingebaut und betrieben werden. Vorausgesetzt, diese ist für den Einsatz von 100 % Wasserstoff umrüstbar.

    Jedoch hat das Gebäude:

    • in einem Gebiet zu liegen, für das ein Wärmeplan vorliegt

    • die Entscheidung vorliegt, dieses Gebiet als Wasserstoffnetz-Ausbaugebiet auszuweisen

    • und sichergestellt ist, dass dieses Gebiet bis zum Ablauf des 31. Dezembers 2044 vollständig mit Wasserstoff versorgt wird

  • Für den Energiedienstleister gelten weitere Anforderungen, die zu erfüllen sind. Die Gebäudeeigentümer:innen bleiben davon unberührt, wenn bspw. ein Energieleistungsvertrag vorliegt. Letztlich sind die Anforderungen an das Erneuerbare Heizen immer vom verantwortlichen Betreiber der Heizungsanlage zu erfüllen.

    Die Gebäudeeigentümer:innen erhalten in jedem Fall einen Nachweis durch den Energiedienstleister.

  • Sobald eine Heizungsanlage zum Nutzen von fester Biomasse eingesetzt und in Betrieb genommen wird, ist sicherzustellen, dass:

    • die Nutzung in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel erfolgt

    • ausschließlich Biomasse nach § 3 Absatz 1 Nummer 4, 5, 5a, 8 oder Nummer 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen eingesetzt wird und

    • Biomasse entsprechend den Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1115 eingesetzt wird.

Beispielprojekte