Fördermittel: Unterstützung für Ihre neue Heizung!

In Zeiten der Energiewende spielen gut ausgestaltete Fördermittel eine wichtige Rolle. Damit der Umstieg auf Erneuerbare Energien gelingt, sieht das GEG Übergangsfristen, Übergangslösungen und Härtefallregelungen vor. Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue Heizungsanlage zu stemmen, wird die Förderung angepasst.

Energiedienstleister sind ebenfalls antragsberechtigt, so dass Gebäudeeigentümer:innen auch dann von den reduzierten Investitionskosten profitieren können, wenn z.B. eine Contracting-Lösung bevorzugt wird.

Auf dieser Seite geben wir einen kurzen Überblick über die wichtigsten Fördermittel.

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie u.a. den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Begleitend zu den Richtlinien und technischen Mindestanforderungen der BEG gibt es verschiedene Arbeitshilfen und Formulare, um die Nutzung der Förderung zu erleichtern.

Die BEG weist eine Struktur mit drei Teilprogrammen auf:

  1. BEG Wohngebäude

  2. BEG Nicht-Wohngebäude

  3. BEG Einzelmaßnahmen

Quelle: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1

Quelle: BEG EM, Bundesanzeiger

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Vier Fragen zum Vorhabenbeginn

Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) (Stand 22.01.2024)

Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber, in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an Erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Die Förderung nimmt hierbei das Wärmenetz als Ganzes in den Fokus und will die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme sowie den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zuverlässig unterstützen.

Informationen zur Antragsstellung (BAFA)

Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wird gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit Montag, den 22. Januar 2024, ist die die Antragstellung und die Bewilligung von Anträgen unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel wieder möglich.

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